Im Herbst 2021 wurde eine Motion im Europarat eingereicht.
Grundlage ist ein Memorandum of Understanding, das im Herbst 2021 an einem grossen europäischen Symposium in der Schweiz unterzeichnet wurde. Im Zentrum der Initiative stehen vier Forderungen.
Die Wahrheit über Kindesmissbrauch
Der Europarat und die Mitgliedsstaaten sorgen für eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Verletzung von Kinderrechten in den einzelnen Ländern und fördern die öffentliche Diskussion der Themen. Die Untersuchung sollte umfassend sein. Experten aus verschiedenen Bereichen der Sozialwissenschaften müssen engagiert werden, um robuste wissenschaftliche Forschungen zu diesem Thema durchzuführen.
Offizielle Anerkennung
Der Europarat und die Mitgliedstaaten sorgen für die offizielle Anerkennung von Kindern, die unter sexueller, physischer und psychischer Gewalt jeglicher Art (einschließlich der nachteiligen Auswirkungen von Diskriminierung) gelitten haben, insbesondere in Bezug auf Kinder in privaten und öffentlichen/kirchlichen Einrichtungen und solche, die extern untergebracht, zwangsadoptiert oder von ihren Müttern getrennt wurden. Die Anerkennung und Entschuldigung des Staates muss im Einklang mit den besten internationalen Standards und Praktiken erfolgen.
Wiedergutmachung
Der Europarat und die Mitgliedsstaaten sorgen für die offizielle Wiedergutmachung für Kinder, die unter sexueller, physischer und psychischer Gewalt jeglicher Art gelitten haben. Der Europarat und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer einen Solidaritätsbeitrag erhalten, deren Betrag im Einklang mit den besten internationalen Verfahren festzulegen ist. Diejenigen, die als Kinder von solchen Verletzungen der Menschen- und Kinderrechte schwer betroffen waren, haben Anspruch auf Wiedergutmachung.
Einzelpersonen haben das Recht, ohne zeitliche Begrenzung einen Solidaritätsbeitrag zu erhalten. Der Zeitpunkt, zu dem Missbrauch stattgefunden hat, und der Zeitpunkt, zu dem die Person Missbrauch offenbart, ist keine Rechtfertigung für die Weigerung, einen Solidaritätsbeitrag zu erhalten.
Prävention
Der Europarat und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich die geltenden Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern auf den Schutz aller Kinder vor Missbrauch und Misshandlung konzentrieren und dass die Präventionsarbeit gestärkt wird.
Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates sollte diesbezüglich Empfehlungen aussprechen.